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HA / HU



Haupt- und Abgasuntersuchung

Bei uns im Haus nach § 29 und § 47a der StVZO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.

Wir machen Ihnen ein Angebot, damit Sie bestens auf die HU/AU vorbereitet sind!

 

 Verfahrensregelungen für die HU/AU ab 01.01.2010

  1. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich der Abgase (AU) ist ab dem 01.01.2010 eigenständiger Teil der HU für alle untersuchungspflichtigen Kfz.
  2. Ab dem 01.01.2010 werden keine AU-Plaketten mehr verklebt
  3. Der Nachweis über die AU erfolgt über den HU-Untersuchungsbericht und die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen
  4. AU die im Dezember 2009 durchgeführt wurden und einen Prüfbescheinigung nach § 47a StVZO haben können im Januar 2010 noch für die HU anerkannt werden
  5. Ab dem 01.01.2010 sind anlässlich der HU die auf den vorderen Kennzeichen angebrachten AU-Plaketten vom aaSoP/PI zu entfernen
  6. Die Zulassungsbehörden werden ab dem 01.01.2010 keine AU-Plaketten mehr anbringen; auch nicht bei Neuprägung von Kennzeichen wie z.B. Ummeldungen, Ersatz von amtl. Kennzeichen usw.
  7. Es entfällt die Pflicht des Halters, dafür zu sorgen,
    - dass die AU-Plakette sich in ordnungsgemäßen Zustand befindet
    - die AU-Prüfbescheinigung zuständigen Personen und Zulassungsbehörde auszuhändigen.
  8. Die am vorderen Kennzeichen fehlende AU-Plakette deutet ab dem 01.01.2010 nicht mehr zwingend darauf hin, dass die Frist für die AU überschritten ist.

Die bis zum 31.12.2009 bestehende Möglichkeit bei Fahrzeugen ohne OBD-System die Durchführung von HU und AU zeitlich zu trennen, ist ab dem 01.01.2010 nicht mehr möglich. In derartigen Fällen kommt es einmalig zu einer Anpassung der Frist für die AU an die Frist der HU. Dabei ist sowohl eine Fristverkürzung als auch eine Fristverlängerung möglich.


Beispiele für Fristverlängerung der AU (PKW)

HU fällig HU durchgeführt AU durchgeführt AU-Plakette HU-Plakette Bemerkungen
01/10 01/10 12/09 12/11
entfernen
01/12 AU wird anerkannt, da im Monat vor Fälligkeit durchgeführt
02/10 02/10 12/09 12/11
entfernen
02/12 AU muss als Teiluntersuchung der HU neu durchgeführt werden
01/10 01/10 10/09 11/11
entfernen
12/11 AU muss als Teiluntersuchung der HU neu durchgeführt werden
12/09 12/09 11/09 11/11 12/11 Nächste AU wird als Teiluntersuchung der HU in 12/11 neu durchgeführt
12/09 12/09 01/08 01/10 12/11 Nächste AU wird als Teiluntersuchung der HU in 12/11 neu durchgeführt

Zusammenfassung:
Alle HU die bis zum 31.12.2009 mit positivem Ergebnis durchgeführt werden ist die Gültigkeitsdauer der AU bis zur dann nächsten vorgeschriebenen HU, unabhängig von Gültigkeitsdauer der AU zum Zeitpunkt der HU in 2009, d.h. bei PKW kann die Gültigkeit der AU maximal 47 Monate und bei LKW maximal 23 Monate betragen.

 

Neue Umweltzonen ab 01.01.2010

Am 01.01.2010 werden in einigen deutschen Städten weitere Umweltzonen eingerichtet. Fahrzeuge ohne rote, grüne bzw. gelbe Plakette müssen die betroffenen Innenstädte dann in der Regel meiden. Teilweise werden ab Jahresbeginn auch Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette nicht mehr geduldet. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Ob es sich bei eingerichteten Umweltzonen um echte Luftnummern handelt oder nicht, darüber Streiten die Studien, die Verbände und die verschiedenen Lobbyisten. Sicher ist jedenfalls, dass ab dem 01.01.2010 zu den bestehenden ca. 35 Umweltzonen in Deutschland weitere hinzukommen werden. Neu eingerichtet werden mit dem Jahreswechsel z.B. Umweltzonen in Münster, Heidelberg, Pfinztal, Osnabrück und Freiburg. In der Regel dürfen die Umweltzonen nur von Fahrzeugen mit roten, gelben oder grünen Plaketten befahren werden. Manche Städte gehen jedoch schon weiter: teilweise werden in den Umweltzonen Fahrzeuge mit roten Plaketten nicht mehr akzeptiert und ab dem 01.01.2010 werden in Berlin und Hannover ausschliesslich Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen.

Vor Antritt einer Fahrt in eine eher unbekannte Stadt gilt es also zu kontrollieren, ob mit dem gewählten Fahrzeug eine dort eventuell eingerichtete Umweltzone befahren werden darf. Hilfen dazu bietet das Internet: www.umweltzone.net und www.umwelt-plakette.de bieten umfassende Informationen zu den jeweiligen Zonen und Beschränkungen in den einzelnen Städten.

Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden  , also technischen Überwachungsvereinen (z.B. Dekra,  TÜV) und über 30.000 Werkstätten für ca. fünf bis zehn Euro erhältlich. Teilweise bieten die Städte gegen Vorkasse auch einen Bezug über Ihre Internetseiten an. Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 EUR Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister.

 

 

01.01.2010 ©rh / auto huber GmbH